Informationen
Damit ich Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen kann, benötige ich folgende Unterlagen:
- Steuererklärung (Formular von Gemeinde)
- Wenn Sie das erste Mal bei mir sind: eine Kopie der letzten Steuererklärung
Allgemeines
- Alimente und Kinderunterhalt (erhalten oder bezahlt)
- Schenkungen: Erhalten oder geschenkt
- Erhaltene Erbschaften
Einkommen
- Lohnausweis, bei Stellenwechsel auch mehrere
- Rentenausweise (AHV, SUVA, IV, Pensionskasse)
- Buchhaltungsabschluss oder Aufstellung Einnahmen/Ausgaben bei Selbständigerwerbenden
- Bescheinigung Arbeitslosengelder
Berufsabzüge
- Alle Abzüge für den Weg (Auto, Zug, Bus, Fahrrad etc) und die auswärtige Verpflegung brauchen keine Belege
- Betreuungskosten für die Kinder (Krippe, Tagesmutter) während der Arbeitszeit der Eltern
- Beiträge nicht erwerbstätiger Personen an die AHV (zB. bezüger von IV Renten)
- Weiterbildung: Schule/Kurs/Workshop für Fähigkeiten im angestammten Beruf
Bankkonti / Vermögen
- Saldobestätigungen und Zinsauszüge aller Bankkonti, Postkonto etc. per 31.12.2025
- Lottogewinne
- Lebensversicherungen
- Fahrzeuge
- Schmuck, Bargeld, Gold, Bilder, Kunst
- Liegenschaften
- Geld, dass man verliehen hat
- Betriebsvermögen von Einzelfirmen
Im Kanton Aargau zahlt man für die ersten CHF 100’000 (für Ehepartner sogar CHF 200’000) keine Vermögenssteuern. In anderen Kantonen kann dieses steuerfreie Vermögen anders sein. Gerne informiere und berate ich Sie.
Liegenschaft
- Eigenmietwert (Katasterauszug)
- Mietzinseinnahmen
- Einnahmen von Stromverkauf (Fotovoltaikanlagen)
- StWEG-Konto (für Stockwerkeigentümer, kommt von der Verwaltung)
- Unterhaltskosten und Investitionen (alle Belege und ev. vorbereitete Liste). Sind keine Belege dabei wird der Pauschalabzug vorgenommen (beachten Sie: bei grossem Aufwand mit vielen Belegen können zusätzliche Kosten entstehen)
- Hypothekarzinsen, bitte Bankausweis über die bezahlten Hypothekarzinsen des ganzen Jahres
Eine gute Aufstellung, was man abziehen kann, finden Sie auf der Seite des Kt. Aargau
Abzüge Liegenschaft - im Kt. Aargau toll erklärt
Krankheitskosten
- Franchise/Selbstbehalte der Krankenkasse (Zusammenstellung erhalten Sie jedes Jahr von Ihrer Krankenkasse)
- Brillen, Kontaktlinsen
- Hörgeräte
- Zahnarztkosten
- Spitalkosten / Heimaufenthalte
- selbst bezahlte Behandlungen, wie Massagen, Lymphdrainagen, Kinesiologie
Abzugsfähig ist derjenige Betrag, der 5 % des Reineinkommen übersteigt. Beispiel: Sie verdienen im Jahr Fr. 60’000.00, nach allen Abzügen bleiben Fr. 52’000.00, 5 % davon sind Fr. 2600.00. Wenn Sie nun alle ihre Krankheitskosten zusammenzählen, muss es den Betrag von Fr. 2’600.00 übersteigen. Man kann nur abziehen, was über Fr. 2600.00 liegt.
Auf Anfrage erstellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Zusammenstellung der bezahlten Franchise und Selbstbehalte für das ganze Jahr, senden Sie diese Liste mit. Bei einigen Kassen ist diese Liste nicht umsonst und kostet bis zu 10 Franken.
Weiterbildung
Eine Weiterbildung soll eine Schule/Kurs/Workshop für Fähigkeiten im angestammten Beruf sein. So können Sie als Schreiner nicht unbedingt eine Handelsschule als Weiterbildung abziehen, wenn Sie jedoch sich bestätigen lassen können, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz auch Büroarbeiten erledigen müssen, dann wird das akzeptiert. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft.
Berufliche Vorsorge – Säule 3a
Abzüge für selbstfinanzierte berufliche Vorsorge. Abzugsfähig sind alle Einlage in eine Säule 3a. Diese können als Abzug geltende gemacht werden, bei Bezug zahlen Sie aber (wenn auch weniger) Steuern dafür.
Ich berate Sie gerne, wie Sie diese Steuern für die Bezüge vor der Pensionierung optimieren können.
Berufliche Vorsorge – Säule 3b
Einzahlungen für selbstfinanzierte berufliche Vorsorga. Die Säule 3b ist nicht abzugsfähig, muss aber als Lebensversicherung im Vermögen deklariert werden. Bei Bezug werden keine Steuern fällig.
Freiwillige Einzahlung Pensionskasse/2. Säule
Auch diese Beträge können Sie in der Steuererklärung abziehen.
Kredite/Schulden
Sie können die Zinsen von Krediten abziehen. Leasing für das Auto ist nicht abzugsfähig
Spenden
- gemeinnützige oder öffentliche Institutionen (Vereine, Hilfswerke, Stiftungen)
- Kirchen
- Politische Parteien, Berufsverbände, Gewerkschaftsbeiträge